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   BGH, 03.03.1997 - AnwZ (B) 62/96   

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https://dejure.org/1997,22164
BGH, 03.03.1997 - AnwZ (B) 62/96 (https://dejure.org/1997,22164)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1997 - AnwZ (B) 62/96 (https://dejure.org/1997,22164)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1997 - AnwZ (B) 62/96 (https://dejure.org/1997,22164)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft - Versagung der Zulassung zur Anwaltschaft - Enthebung vom Amt des Notars wegen Missbrauchs der Amtsbezeichnung - Maßgeblicher Zeitpunkt der Unwürdigkeit für die Zulassung zur Anwaltschaft - Aufhebung der Unwürdigkeit zur Ausübung ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 34/95

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit - Entfallen der

    Auszug aus BGH, 03.03.1997 - AnwZ (B) 62/96
    Maßgebend für diese Beurteilung ist der Zeitpunkt der Entscheidung (Senatsbeschluß vom 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 34/95; BRAK-Mitt. 1996, 73).
  • BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 46/88

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.03.1997 - AnwZ (B) 62/96
    Auch eine nach § 51 Abs. 1 BZRG zu tilgende Verurteilung wäre hier gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG bei der Prüfung des Zulassungsbegehrens heranzuziehen (vgl. auch Senatsbeschluß vom 12.12.1988 - AnwZ (B) 46/88).
  • BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 33/89

    Antrag auf Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft - Einer Wiederzulassung

    Auszug aus BGH, 03.03.1997 - AnwZ (B) 62/96
    Ein Rechtsanwalt, der sich der Veruntreuung von Mandantengeldern schuldig macht, ist in der Regel unwürdig, seinen Beruf weiter und nach vorübergehendem Ausscheiden aus dem Anwaltsberuf erneut auszuüben (Senatsbeschluß vom 18. September 1989 - AnwZ (B) 33/89 = BGHR BRAO § 7 Nr. 5 Wiederzulassung 5).
  • BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 16/14

    Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Dieser grobe Verstoß gegen die Wahrheitspflicht im Zulassungsverfahren stellt nach der Senatsrechtsprechung eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar (vgl. nur Beschlüsse vom 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 34/95, BRAK-Mitt. 1996, 73, 74; vom 3. März 1997 - AnwZ (B) 62/96, BRAK-Mitt. 1997, 171 und vom 4. April 2005 - AnwZ (B) 21/04, juris Rn. 9; siehe zur entsprechenden Wertung im Notarrecht auch BGH, Beschluss vom 5. März 2012 - NotZ (Brfg) 13/11, NJW-RR 2012, 632 Rn. 8 ff.; vgl. auch Senat, Beschluss vom 17. Juni 1996 - AnwZ (B) 54/95, BRAK-Mitt. 1996, 258 zur Täuschung über eine frühere MfS-Tätigkeit).
  • BGH, 10.02.2015 - AnwZ (Brfg) 55/14

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen fehlender

    Ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht im Zulassungsverfahren stellt nach der Senatsrechtsprechung jedoch eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar (vgl. nur Beschlüsse vom 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 34/95, BRAK-Mitt. 1996, 73, 74; vom 3. März 1997 - AnwZ (B) 62/96, BRAK- Mitt.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - 1 AGH 23/16

    Bei unwürdigem Verhalten eines ausländischen Rechtsanwalts - keine Aufnahme in

    Gemäß § 51 Abs. 1 BZRG getilgte oder zu tilgende Verurteilungen können im Rahmen des § 7 BRAO in die Entscheidung einfließen (BGH BRAK-Mitt. 1997, 171).
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